Annahmebedingungen für asbesthaltige Abfälle

Angenommen werden folgende fest gebundene asbesthaltige Materialien:

  • Rohre
  • Wellplatten
  • Fassadenverkleidungen
  • Dachplatten

Asbesthaltige Abfälle sind in Big Bags verpackt nach den Richtlinien der TRGS 519 anzuliefern.

Folgende Bestandteile darf das asbesthaltige Material nicht enthalten:

  • Organik
  • sonst. Abfallbestandteile

Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG und der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.


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