Angenommen werden folgende fest gebundene asbesthaltige Materialien:
Asbesthaltige Abfälle sind in Big Bags verpackt nach den Richtlinien der TRGS 519 anzuliefern.
Folgende Bestandteile darf das asbesthaltige Material nicht enthalten:
Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG und der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.