Angenommen werden folgende Materialien:
- Sortenreiner Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Bauschuttgemisch
- Asphalt teerfrei
Bei der Annahme wird der Bauschutt wie folgt klassifiziert:
Bauschutt gemischt:
Beton
Ziegel
Mauerwerk
Putzreste
Ziegelabbruch
Ziegelabbruch ohne Verunreinigungen und ohne kontaminierte Bestandteile
Betonabbruch
Betonabbruch (leicht armiert) sortenrein ohne Verunreinigungen und kontaminierte Bestandteile
Zuschlag für Überlängen und -größen, bei Kantenlängen > 0,80 m.
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
- Folien
- Glaswolle
- Heraklith
- Gipskartonplatten (Sulfatwert zu hoch)
- Reine Gips- und Putzreste (Sulfatwert zu hoch)
- Holz
- Tapeten, Papier
- Styropor, Kunststoffe
- Strohmatten
- Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
- Kaminabbruch
Nachweis der Belastung durch entsprechende Deklarationsanalysen gemäß VwV Boden Baden Württemberg bzw. DepV.
Nicht beprobtes bzw. unvollständig beprobtes Material bis DK3 kann auf unserer Anlage bis zur Vorlage der Deklaration zwischengelagert werden.
Gerne übernehmen wir auch die komplette Abwicklung für Ihr Material (Lagerung, Behandlung, Beprobung, Auswertung Analytik sowie die finale Verwertung bzw. Entsorgung)
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behält sich die Firma Lämmle Recycling die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Firma Lämmle Recycling GmbH sortiert.