Annahmebedingungen für gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Vorbehandlung

Angenommen werden folgende Materialien:

  • Papier, Pappe, Kartonagen 
  • Glas
  • Holz, mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält
  • Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
  • Schrott, Metalle
  • Bauschutt der keine gefährlichen Stoffe enthält
  • Kunststoffe
  • Folien
  • Verbundstoffe
  • Gummi
  • Keramik
  • Verpackungen mit Ausnahme derjenigen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • Kabel mit Ausnahme derjenigen, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Folgende Bestandteile dürfen bei den gemischten Materialien nicht enthalten sein:

  • Abfälle zur Beseitigung
  • Abfälle mit schädliche Anhaftungen (Sonderabfälle)
  • Essensreste (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle)
  • Naßabfälle
  • Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
  • gefährliche Abfälle

Bei Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen behält sich die Lämmle Recycling GmbH die Annahme der Anlieferung vor, bzw. werden die Anlieferungen kostenpflichtig nach den Regeln des KrWG, der Gewerbeabfallverordnung u. der Anlieferungs- und Benutzungsverordnung der Lämmle Recycling GmbH sortiert.

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